Bestattungsarten

Erdbestattung

Unter Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen mit dem Sarg in der Erde. Grundsätzlich können Sie je nach Friedhof zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab entscheiden. Bei einem Wahlgrab haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Lage und Größe des Grabplatzes mitzubestimmen. Auch besteht je nach Bestattungsort die Möglichkeit, eine oder mehrere verstorbene Personen in der gleichen Grabstätte zu bestatten.

Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann allerdings immer wieder von Ihnen verlängert werden, um die Grabstätte zu erhalten. Bei der Bestattung in einem bereits vorhandenen Wahlgrab muss berücksichtigt werden, dass das Nutzungsrecht der Dauer der Ruhefrist entspricht.

Beim Reihengrab ist grundsätzlich immer nur eine Bestattung pro Grabplatz möglich. Auch kann die Lage von den Angehörigen nicht mitbestimmt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist muss der Grabplatz eingeebnet werden, es ist keine Verlängerung möglich.

Feuerbestattung

Unter einer Feuerbestattung versteht man die Einäscherung eines Verstorbenen mit dem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Bei einer Feuerbestattung haben Sie als Angehörige die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bestattungsabläufen zu entscheiden. Beispielsweise kann eine Trauerfeier mit dem Sarg (vor der Einäscherung) oder mit der Urne (nach der Einäscherung) stattfinden. Die Urne wird dann entweder zu einem späteren Zeitpunkt oder direkt im Anschluss an die Trauerfeier beigesetzt. Als Bestattungsort stehen je nach Friedhof verschiedene Grabstätten zur Auswahl (z.B. Urnenbestattung in der Erde, in der Mauer, im Urnensammelgrab, auf einem anonymen Grabfeld). Auf Wunsch kann eine Urnenbestattung auch ohne vorangegangene Trauerfeier erfolgen. Bei jeder Bestattungsform besteht für die Angehörigen im Vorfeld die Möglichkeit zur Abschiednahme des Verstorbenen am offenen Sarg.

Seebestattung

Unter einer Seebestattung versteht man die Beisetzung einer Urne auf See. Voraussetzung für diese Bestattungsart ist eine Feuerbestattung. Zur Übergabe der Urne an das Meer, fährt man mit dem Schiff außerhalb der 3-Meilen-Zone. Erst danach darf die Urne über Bord gegeben werden. Die Angehörigen eines Verstorbenen können bei dieser Zeremonie teilnehmen. Die Bestattungsposition der Urne wird auf einer Seekarte beurkundet und kann von den Angehörigen bei Gedenkfahrten jederzeit wieder besucht werden. Nach der Seebestattung erhalten die Hinterbliebenen diese Urkundenrolle zur Erinnerung.

Anonyme Bestattung

Unter einer anonymen Bestattung versteht man die Beisetzung von Verstorbenen auf bestimmten Grabfeldern eines Friedhofes ohne jegliche Kennzeichnung der Grabstätte. Diese Form der Bestattung findet größtenteils bei Feuerbestattungen statt. Der genaue Bestattungsplatz und -zeitpunkt wird durch die  Friedhofsverwaltung festgelegt. Der Kauf eines Grabmals oder die spätere Grabpflege entfallen bei dieser Bestattungsart.

Alternativen